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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unsere AGB dienen dazu, klare Vereinbarungen zu treffen und unsere Kunden umfassend zu informieren. Sie regeln unter anderem Details zu unseren Saunavermietungen, Preisen, Zahlungsbedingungen sowie Vertragsabschluss und -kündigung. Unsere AGB werden regelmäßig aktualisiert und sind rechtlich geprüft, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Für sämtliche Leistungen der Vermietung unserer Fasssauna gelten grundsätzlich die unten stehenden Vereinbarungen, soweit keine anderen Vereinbarungen zwischen den Mieter und Vermieter getroffen wurden.

2. Abweichende Bedingungen und Absprachen werden nur dann Vertragsbestandteile, wenn sie schriftlich festgehalten und durch Unterschrift bestätigt wurden. (Mietvertrag)

 

II. Angebot und Preise

1. Der Mietvertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung durch "Schiwtzfass-Saarland - Werwein & Werwein-Paulus GbR" zustande.

2. Der gewünschte Mietzeitraum kann im Buchungssystem ausgewählt werden und wird erst mit der Buchungsbestätigung verbindlich.

3. Die Lieferung ist im Umkreis von 20km kostenlos, darüber hinaus werden die Kosten für die Lieferung und Abholung im Buchungssystem ausgewiesen und betragen 1,20€/km.

4. Die Mindestmietdauer beträgt 2 Tage, falls nicht anders schirftlich vereinbart.

5. Grundsätzlich darf nur Brennmaterial verwendet werden, das vom "Schwitzfass-Saarland" mitgeliefiert wird oder trockenes und unbehandeltes Holz.

6. Der Mietpreis wird bei der Buchungsbestätigung fällig und kann über das Buchungssystem beglichen werden, sofern nicht anders vereinbart.

 7. Bei einer Stornierungvon einem Mietzeitraum über zwei Tage, kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Eine Stornierung bis 7 Tage vor dem Mietzeitraum ist kostenlos. Danach wird eine Schadensersatzanspruch in Höhe von 50% des Auftragswertes geltend gemacht.

 

Dem Kunden bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten dass "Schiwtzfass-Saarland - Werwein & Werwein-Paulus GbR" kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

 

III. Leistungen und Mindestmietdauer

1. Grundsätzlich umfassen die Leistungen des "Schiwtzfass-Saarland - Werwein & Werwein-Paulus GbR" die Anlieferung/Abholung und die Vermietung der mit Holz befeuerten mobilen Fasssauna. Mitgeliefert werden: Fasssauna auf Anhänger, Aufgusseimer, Kelle, Brennmaterial, Kabel und Treppen.

2. Die mobile Mietsauna wird zwischen 16 und 18 Uhr angeliefert. Die Abholung erfolgt am Folgetag des letzten Tag des Mietzeitraums.

3. Die mobile Fasssauna wird in einem sauberen (desinfizierten) und funktionstüchtigen Zustand übergeben

 

IV. Zahlung und Fälligkeit

1. Die Zahlungen erfolgt über das Buchungssystem (PayPal, Kreditkarte, Sofort-Überweisung usw). Bei Zahlungsverzug sind mit Mehrkosten durch Mahngebühren zu rechnen.

2. Bei der Sauna-Übergabe ist eine Mietkaution von 200€ in Bar oder per PayPal zu entrichten. In einwandfreiem Zustand bei der Abholung wird die Mietkaution rückerstattet.

 

V. Ausführung und Gewährleistung

1. Die Fasssauna und das Zubehör sind durch den Mieter sofort bei Übergabe auf Mängel zu überprüfen. Eventuelle Mängel sind in dem Mietvertrag aufgelistet und festzuhalten.

2. Der Kunde hat bei Übergabe der Fasssauna und dem Zubehör den Empfang und die Anzahlder Gegenstände zu bestätigen. Während der gesamten Mietzeit bis zur Abholung, geht die gesamte Haftung auf den Kunden über (es wird eine Haftpflichtversicherung empfohlen).

3. Der Kunde hat die gesamte Sauna sauber und besenrein an den Vermieter zurück zugeben. Der Aschenschacht des Ofens ist vor der Übergabe zu leeren.

4. Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Kunde den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen werden nach Anlieferung durchgeführt. Das Einhalten der mitgelieferten Saunaregeln ist zu beachten. Eine Vermietung an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen vom "Schiwtzfass-Saarland - Werwein & Werwein-Paulus GbR".

 

VI. Haftung

1. "Schiwtzfass-Saarland - Werwein & Werwein-Paulus GbR" hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, jedoch haftet der Kunde für sämtliche Gegenstände.

2. Während der gesamten Mietdauer geht die Betriebsgefahr für die Nutzung der Fasssauna uneingeschränkt auf den Kunden über. Der Mieter ist verpflichtet die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Fasssauna zu überwachen.

3. Die gesetzlichen Brandschutzmaßnahmen sind einzuhalten.

 

VII. Allgemeine Regelungen

1. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages tritt an ihre Stelle eine Bestimmung, die dem von den Vertragspartner beabsichtigten Regelungszweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke. Die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrere Bestimmungen nicht berührt.

2. Die Fasssauna kann nur von Personen mit dem vollendeten 18. Lebensjahr gemietet werden. Kinder unter 16 Jahren dürfen die Fasssauna nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. Kinder unter 12 Jahren ist die Nutzung untersagt.

 

VIII. Benutzungsregeln

1. Gesundheitliche Eignung: Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr bzw. auf eigene Gefahr der weiteren Nutzer. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor der Arzt befragt werden.

2. Während der Nutzung gelten für den Mieter und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Saunaregeln, die in der Sauna ausgelegt und mitgeliefert werden.

3. In der Fasssauna besteht ausschließlich Handtuchpflicht, es ist für ein ausreichend großes Handtuch zu sorgen, so dass kein Schweiß auf das Holz gelangt (Bank und Rückenlehne)

4. Es ist untersagt, in der Sauna zu rauchen, zu trinken und zu essen! Generell wird beim Saunieren von Alkohol abgeraten.

5. Es dürfen keine Flüssigkeiten (z. B. Körperflüssigkeiten, Aufgussmittel / Saunaöl, Getränke usw.) auf die Bänke und in dem Innenraum verschüttet werden.

6. Das Aufgusswasser ausschließlich auf die heißen Steine gießen. Pro Aufguss max. 2 bis 3 Kellen des Aufguss-Wassergemisches über die heißen Steine gießen.

7. Es dürfen nur ausnahmslos die von "Schiwtzfass-Saarland - Werwein & Werwein-Paulus GbR" gestellten Öle und Aufgussmittel verwendet werden. Andere Flüssigkeiten dürfen nicht verwendet werden (Achtung: Explosionsgefahr bei Zugabe von Alkohol!).

8. Die Innentemperatur der Sauna darf 100 Grad Celsius nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung muss die Tür geöffnet und für ausreichend Abkühlung gesorgt werden.

9. Der Holzofen darf ausschließlich nur mit dem Brennmaterial beheizt werden das von "Schiwtzfass-Saarland - Werwein & Werwein-Paulus GbR" gestellt wird oder unbehandeltes trockenes Holz !

10. Die Sauna muss während des gesamten Betriebs ständig beaufsichtigt werden.

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